Kontakt und Service

So kontaktieren Sie das Rote-Liste-Zentrum

 Fliegenpilze, Foto: Heinz Buls.

Viele Großpilzarten, wie auch die Fliegenpilze, stehen über ein unterirdisches Austauschnetz in Kontakt mit anderen Lebewesen.

Foto: Heinz Buls

Bitte schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen zum Rote-Liste-Zentrum, zur Erstellung der Roten Listen oder zur Website haben.

Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie bereits auf dieser Seite.

Hinweis: Für Informationen zu einzelnen Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten möchten wir Sie bitten, unsere Artensuchmaschine zu verwenden. Die Artensuchmaschine bietet Daten aus den bundesweiten Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands: Rote-Liste-Kategorie, Bestandssituation und Bestandsentwicklung sowie ergänzende Informationen.

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Warum findet die Artensuchmaschine einige Tiere, Pflanzen, Pilze nicht?

Von den etwa 72.000 bekannten in Deutschland einheimischen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten wurden mittlerweile rund 37.000 im Rahmen der Rote-Liste-Erstellung auf ihre Gefährdung hin untersucht.

Informationen aus der neuen Roten Liste der Brutvögel, die im Juni 2021 vorgestellt wurde, sind noch nicht in der Artensuchmaschine enthalten. Siehe dazu auch nachfolgende Frage.

Außerdem: Für einige Arten sind in der Artensuchmaschine keine deutschen Namen hinterlegt, sondern nur ihre wissenschaftlichen Namen. Dies betrifft zum Beispiel die Wildbienenarten. Hintergrund: Die Artensuchmaschine spiegelt die Bestandsdaten der aktuellen Roten Listen wider, die sich zumeist auf die wissenschaftlichen Namen der Arten konzentrieren. Mittelfristig soll die Artensuchmaschine um geläufige deutsche Artnamen ergänzt werden.

 

Warum wird die Rote Liste der Vögel nicht vom Bundesamt für Naturschutz herausgegeben?

Die Erstellung der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands wird traditionsgemäß nicht vom Rote-Liste-Zentrum (RLZ) bzw. dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) koordiniert. Seit 1994 ist das eigens dafür eingesetzte „Nationale Gremium Rote Liste Vögel“ für die Rote Liste Brutvögel verantwortlich. Dieses Gremium setzt sich aus Personen des Deutschen Rats für Vogelschutz e. V. (DRV), der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW), der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft e. V. (DO-G), des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA), den deutschen Vogelwarten (AG Vogelwarten) und des BfN zusammen.

Aus diesem Grund erscheint die Erstveröffentlichung der Roten Liste nicht in der NaBiV-Schriftenreihe des BfN, sondern in den „Berichten zum Vogelschutz“. Diese Zeitschrift wird gemeinsam vom DRV und dem Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) herausgegeben.

Während die Roten Listen in der NaBiV-Schriftenreihe des BfN etwa alle zehn Jahre aktualisiert werden, erscheint die Rote Liste der Brutvögel in einem mittlerweile sechsjährigen Turnus. Mit etwas zeitlichem Versatz wird die Publikation in der NaBiV-Reihe des BfN veröffentlicht und die Daten werden für die Artensuchmaschine und den Downloadbereich des Rote-Liste-Zentrums aufbereitet.

Die Gefährdungseinstufung der Vogelarten ist schon jetzt auf der Website des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten zu finden. Weitere Erläuterungen zur neuen Roten Liste der Brutvögel mit Hinweis zum Bestellformular hier.

Welche Roten Listen sind in Arbeit oder in der Planung?

Eine Überarbeitung der Roten Listen findet derzeit für folgende Organismengruppen statt:
Binnenmollusken, Blattfußkrebse, Doppelfüßer, Eulen- und spinnerartige Falter, Flechten, Grundwasserkrebse, Heuschrecken, Hundertfüßer, Kleinschmetterlinge, Meeresfische, Ohrwürmer, Pseudoskorpione, Raubfliegen, Schaben, Schnabelfliegen, Tagfalter und Widderchen, Weberknechte, Webspinnen. Außerdem wird eine Aktualisierung der Roten Liste der Bienen vorbereitet.

An wen kann man Beobachtungen seltener oder bedrohter Tiere, Pflanzen, Pilze melden?

Das Sammeln von Beobachtungsdaten wird u.a. von den entsprechenden Fachgesellschaften koordiniert. Für die Dateneingabe und Kontaktaufnahme können verschiedene Erfassungs-Apps und Datenportale zu Artengruppen genutzt werden, mit denen auch eine qualifizierte Überprüfung der Funddaten gegeben ist: Übersicht Datenportale hier.

Das Rote-Liste-Zentrum selbst nimmt keine Beobachtungsdaten entgegen.

Ich möchte an den Roten Listen mitarbeiten – wie ist dies möglich?

Für die Datenerhebung zu den Arten sind vertiefte biologische und ökologische Kenntnisse Grundvoraussetzung. Kartierungsdaten werden vielfach von Mitgliedern regionaler Naturschutzverbände und Fachorganisationen erhoben und gesammelt. Eine aktive Mitarbeit zur Datensammlung bedeutet auch eine Mitarbeit an der Erstellung Roter Listen, wenn diese Daten für Auswertungszwecke den jeweiligen Art-Expertinnen und Art-Experten zur Verfügung stehen.

Rote-Liste-Autoren und -Autorinnen arbeiten oft entweder hauptamtlich oder nebenberuflich im Artenschutz und haben in der Regel langjährige Erfahrung mit der wissenschaftlichen Beobachtung von Arten. Sie zeichnen sich durch fundierte biologisch-ökologische und taxonomische Fachkenntnisse aus, haben zu den betreffenden Arten eigene wissenschaftliche Arbeiten publiziert und sind innerhalb der Expertenszene vernetzt. Zur erstmaligen Kontaktaufnahme wird auf die regionalen Fachorganisationen verwiesen.

Ich möchte eine Rote Liste bestellen – wo kann man sie bekommen?

Die bundesweiten Roten Listen Deutschlands können beim Herausgeber, dem Bundesamt für Naturschutz, erworben werden. Die reinen Daten stehen in unseren Downloadbereichen kostenlos zur Verfügung, ebenfalls die elektronischen Publikationen der Roten Listen der Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Süßwasserfische und Neunaugen sowie der phytoparasitischen Kleinpilze

Die regionalen Listen werden von den Bundesländern herausgegeben und sind bei den entsprechenden Stellen erhältlich. Die Links dazu haben wir hier in der blauen Infobox aufgeführt.

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