Neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands

Rund 43 Prozent der 259 regelmäßig in Deutschland brütenden einheimischen Vogelarten wurden in eine der Gefährdungskategorien der neuen Roten Liste eingestuft, inklusive der in Deutschland ausgestorbenen Brutvogelarten. Somit gilt fast jede zweite Brutvogelart als bedroht. Besonders in der höchsten Gefährdungskategorie „Vom Aussterben bedroht“ kam es zu einem deutlichen Anstieg.

Das Nationale Gremium Rote Liste Vögel veröffentlichte am 23. Juni 2021 die neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands

Der neue Roten Liste liegen Daten aus dem Zeitraum von 2011 bis 2016 zugrunde, hiernach gelten in Deutschland 259 einheimische Vogelarten als etablierte Brutvogelarten. Von diesen Arten wurden nach erfolgter Gefährdungsanalyse insgesamt 112 Arten  (43,2 %) in eine der Gefährdungskategorien der Roten Liste eingestuft: 23 Brutvogelarten gelten als „Extrem selten“, 24 Arten als „Gefährdet“ und 18 Arten als „Stark gefährdet“. Besonders hervorzuheben ist, dass es vor allem in der Gefährdungskategorie „Vom Aussterben bedroht“ gegenüber der vorherigen 5. Fassung der Roten Liste von 2015 zu einem deutlichen Anstieg der Artenzahl kam: Es sind nun 33 oder 12,7 % der deutschen Brutvogelarten „Vom Aussterben bedroht“. Bereits als „Ausgestorben oder verschollen“ gelten 14 Arten. Zusätzlich stehen 21 Brutvogelarten auf der Vorwarnliste.

Herausgeber der Roten Liste ist das Nationale Gremium Rote Liste Vögel

Bei dem Nationalen Gremium Rote Liste Vögel handelt es sich um ein vom Deutschen Rat für Vogelschutz e. V. eingesetztes Gremium, welches die Rote Listen eigenständig und eigenverantwortlich erstellt. Es setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des DRV (Dr. Hans-Günter Bauer), der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Torsten Ryslavy, Vogelschutzwarte Brandenburg), der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (Peter Südbeck), des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (Dr. Christoph Sudfeldt), der deutschen Vogelwarten (Dr. Ommo Hüppop) und des Bundesamtes für Naturschutz (Dr. Jasmina Stahmer) zusammen.

Die neue Rote Liste der Vögel erschien jetzt in der 6. Fassung (Stand 30. September 2020). Alle sechs Jahre wird die Gefährdung aller Brutvogelarten nach einheitlicher Methodik und auf Daten basierend analysiert. Dies erlaubt eine vergleichbare Gesamteinschätzung der Situation aller Brutvögel in Deutschland.

Rote-Liste-Publikation und -Daten

Berichte zum Vogelschutz, DRV/NABU

DRV/NABU

Die Rote Liste der Brutvögel Deutschlands ist erschienen in den „Berichten zum Vogelschutz“ 57 (2020): 13—112. Erhältlich über den Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV):  Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein, E-Mail bzv@lbv.de. Bestellscheine sind außerdem beim Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) und dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) erhältlich. Die Publikation kostet 18 € (zzgl. Versandkosten).

Die neue Rote Liste der Brutvögel wurde bisher nur in den „Berichten zum Vogelschutz“ 57 (2020) veröffentlicht, die Gefährdungseinstufung der Vogelarten ist auf der Website des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten zu finden.

Die Bereitstellung der Daten auf der Website des Rote-Liste-Zentrums sowie eine Veröffentlichung der Publikation in der NaBiV-Reihe des Bundesamtes für Naturschutz stehen derzeit noch aus.

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