Historie

Die Geschichte der Roten Listen beginnt bereits in den 1950er Jahren

Die Anfänge

Als Vorläufer von Roten Listen können kommentierte Verzeichnisse gefährdeter Arten gelten, die bereits in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts erschienen sind. Sie enthielten bereits konkrete Schutzanweisungen. Die erste Rote Liste im engeren Sinne, in der die Gefährdungssituation von Vogelarten für die Bundesrepublik Deutschland komprimiert in Kategorien zusammengefasst wurde, erschien 1971. Auf verständliche Weise sollte sie – entsprechend dem internationalen Vorbild einer Roten Liste – den Grad der Gefährdung verdeutlichen und gleichzeitig auf einen notwendigen Handlungsbedarf hinweisen. Es folgten Rote Listen für weitere Organismengruppen sowie Überarbeitungen von älteren Fassungen im Rhythmus von ca. zehn Jahren. Auf Bundesebene werden Rote Listen inzwischen für mehr als 60 Organismengruppen der Tiere, Pflanzen und Pilze erstellt.

Herausgeber der Roten Listen gefährdeter Arten Deutschlands war für die Bundesrepublik Deutschland die Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, eine Vorläufer-Institution des Bundesamtes für Naturschutz. In der DDR wurden die Listen zumeist für einzelne Bezirke erarbeitet.

Weiterentwicklung bis heute

Wald in der Vulkaneifel. Foto: Ingrid Lamour.

Auf dem Steinmehlskopf in der Vulkaneifel.

Foto: Ingrid Lamour

Nach Gründung des Bundesamtes für Naturschutz im Jahr 1993  begann die methodische Weiterentwicklung der Roten Listen als inzwischen bedeutsame Instrumente des Naturschutzes. Die erste gesamtdeutsche Rote Liste erschien für die Pflanzen und Pilze 1996 und für die Tiere 1998, Herausgeber war das Bundesamt für Naturschutz. Bei einem bundesweiten Symposium 1999 wurde vereinbart, die Anwendungsmöglichkeiten für Rote Listen durch quantitative und qualitative Erweiterungen zu erhöhen. So sollten beispielsweise alle Roten Listen Gesamtartenlisten enthalten. Optional waren weitere für die Gefährdung der Arten wesentliche Zusatzangaben, wie z.B. Informationen zur Verbreitung oder zur regionalen Gefährdung. Eine weitreichende Veränderung bedeutete die Einführung des über alle Artengruppen hinweg einheitlich zu verwendenden Rote-Liste-Kriteriensystems. Hiermit wurde die Einstufung in eine Rote-Liste-Kategorie transparent und nachvollziehbar. Der Informationsgehalt und die Aussagekraft Roter Listen sind damit im Vergleich zu deren Anfängen deutlich gestiegen.

Die Veröffentlichung Roter Listen erfolgte bislang in Sammelbänden. Dies hat den Nachteil, dass der Bearbeitungsstand oftmals viele Jahre vor dem Publikationszeitpunkt lag. Aus diesem Grund erscheinen in der neuen Reihe der Roten Listen ab dem Jahr 2020 ausschließlich Einzelpublikationen.

Wiedehopf.  Foto: Johannes Karich

Die erste Rote Liste im engeren Sinne war die der Vögel. In der aktuellen Rote Liste der Brutvögel ist der Wiedehopf (Upupa epops) als gefährdet eingestuft.

Foto: Johannes Karich

Weiterführende Literatur

Binot-Hafke, M., Gruttke, H., Ludwig, G. & Riecken, U. (Bearb.): Bundesweite Rote Listen – Bilanzen, Konsequenzen, Perspektiven. – Bonn (Bundesamt für Naturschutz). – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 65: 255 S.

DDA & DS/IRV (1971): Die in der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten Vogelarten und der Erfolg von Schutzmaßnahmen. – Berichte der Deutschen Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz 11: 31-37.