Wahl des Rote-Liste-Beirats – Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen

Am 21. April 2026 stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Rote-Liste-Beirat vor, im Mai wird per Briefwahl abgestimmt. Der RL-Beirat ist ein dem Rote-Liste-Zentrum beigeordnetes Gremium, das den oftmals ehrenamtlich tätigen Experten und Expertinnen eine Mitwirkung bei der allgemeinen Entwicklung und Gestaltung der Roten Listen auf Bundesebene ermöglichen soll. Wahlberechtigt sind die Koordinatoren und Koordinatorinnen sowie die von ihnen benannten Mitarbeitenden an den Roten Listen.

Informationsveranstaltung und Wahl

Am 21.April 2026 werden sich die Kandidatinnen und Kandidaten mit ihren Ideen für die neue Beiratsperiode per Videokonferenz vorstellen. Dabei beantworten sie auch Fragen der Teilnehmenden.

Im Mai 2026 erhalten dann alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen per Post. Die Wahlergebnisse werden voraussichtlich im Juli 2026 bekanntgegeben.

Interessensvertretung, Beratung und Weiterentwicklung

Kernaufgabe des RL-Beirates ist es, die Arbeit des Rote-Liste-Zentrums (RLZ) in fachkundiger und kritischer Begleitung zu unterstützen, das RLZ zu beraten und zu dessen Weiterentwicklung beizutragen. Der RL-Beirat vertritt hierbei zuvorderst die Interessen der an der Entwicklung der Roten Listen beteiligten Expertinnen und Experten. Er dient außerdem als Austauschplattform, mit dessen Hilfe Informationen über die Arbeit des Rote-Liste-Zentrums an die Autorinnen und Autoren sowie an die Bearbeiter und Bearbeiterinnen der Roten Listen weitergegeben werden können. Umgekehrt gelangen so Anregungen und Entwicklungen aus den Expertengruppen an das Rote-Liste-Zentrum.

Der RL-Beirat hat als Teil der Steuerungsgruppe des RLZ auch eine Mitentscheidungsbefugnis bei der Vergabe von Mitteln für die Erstellung Roter Listen und vorbereitende Arbeiten.
Die Wahl des RL-Beirats findet alle 4 Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle Koordinatoren und Koordinatorinnen und die von ihnen benannten Mitarbeitenden an den Roten Listen Deutschlands der Zyklen 2009ff. und 2020ff. Ebenfalls wahlberechtigt sind Expertinnen und Experten, die sehr wahrscheinlich zukünftig eine aktive Rolle in der Rote-Liste-Erstellung im Zyklus 2020ff einnehmen werden. 

Der RL-Beirat hat insgesamt 7 Mitglieder: 5 werden durch die am Erstellungsprozess der Roten Listen Deutschlands beteiligten Expertinnen und Experten gewählt, 1 Person wird vom Rote-Liste-Zentrum und 1 Person vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) entsandt. Es gibt 4 Wahllisten, welche die jeweiligen Organismen-Großgruppen repräsentieren: 

Es gibt 4 Wahllisten, welche die jeweiligen Organismen-Großgruppen repräsentieren

Es gibt 4 Wahllisten, welche die jeweiligen Organismen-Großgruppen repräsentieren

Grafik: BfN/RLZ

(1) Wirbeltiere
(2) Wirbellose Tiere
(3) Pflanzen (einschließlich Algen)
(4) Pilze und Flechten.

(Artikel veröffentlicht am 12.3.2026)