Rote-Liste-Kategorie nicht übertragbar; z.B. für ein Taxon, welches in der alten Roten Liste steht, jedoch nicht im identischen taxonomischen Umfang bewertet ist
Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Kategorie unverändert
Kommentar zur Taxonomie
Bis zum Jahr 2018 wurde T. calceatus als Unterart von T. atricapillus betrachtet (Wolff et al. 2018). Erst mit der Arbeit von van den Broek et al. (2018) wurde T. calceatus in den Rang einer validen Art versetzt. Die durchgeführte Durchsicht von historischen Aufsammlungen zeigte, dass trotz der Artaufspaltung der quantitative Anteil von T. calceatus so gering ist, dass für T. atricapillus ein Vergleich der Gefährdungsbeurteilung zwischen der ersten Fassung der Roten Liste (Wolff 2011) und der vorliegenden Fassung zulässig ist.
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle
Wolff, D. & Kästner, T. (2025): Rote Liste und Gesamtartenliste der Raubfliegen (Diptera: Asilidae) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (10): 82 S.
Ihr Besuch wird von der Webanalyse derzeit nicht erfasst. Sie können hier entscheiden, dass Ihr Besuch anonymisiert gezählt wird, damit wir die Website in Ihrem Sinne optimieren können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.