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Wissenschaftlicher Name
Perccottus glenii Dybowski, 1877
Deutscher Name
Amurgrundel
Organismengruppe
Süßwasserfische und Neunaugen
Rote-Liste-Kategorie
Nicht etabliert (keine Rote-Liste-Kategorie)
Verantwortlichkeit Deutschlands
Nicht etabliert (keine Verantwortlichkeitskategorie)
Vorherige Rote-Liste-Kategorie
Kein Nachweis, nicht gelistet ohne es ausdrücklich auszuschließen oder kein etabliertes Vorkommen nachgewiesen (auch nicht unter einem anderen Namen).
Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Die Kategorieänderung ist nicht bewertbar, beispielsweise weil das Taxon in der alten Gesamtliste nicht enthalten oder nicht bewertet war (inkl. ⬧ → ⬧)
Weitere Kommentare
Die Amurgrundel ist seit wenigen Jahren im Charlottenhofer Weihergebiet (Bayern) und benachbarten Fließgewässern lokal etabliert (Reshetnikov & Schliewen 2013, Nehring & Steinhof 2015) und scheint sich aktuell auszubreiten. Die Art erfüllt jedoch nicht die Etablierungskriterien für die bundesweiten Roten Listen (Ludwig et al. 2009). Die Amurgrundel steht auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Verordnung (EU) 2016/1141), wodurch Deutschland bzw. seine zuständigen Behörden nach § 48a BNatSchG zu weitergehenden Maßnahmen verpflichtet sind. Die Amurgrundel unterliegt mit ihrem derzeitigen Auftreten Art. 16 und Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten (Früherkennung mit sofortiger Beseitigung).
Einbürgerungsstatus
Unbeständige
Quelle

Freyhof, J.; Bowler, D.; Broghammer, T.; Friedrichs-Manthey, M.; Heinze, S. & Wolter, C. (2023): Rote Liste und Gesamtartenliste der sich im Süßwasser reproduzierenden Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) Deutschlands – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (6): 63 S.