Rote-Liste-Kategorie nicht übertragbar; z.B. für ein Taxon, welches in der alten Roten Liste steht, jedoch nicht im identischen taxonomischen Umfang bewertet ist
Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Die Kategorieänderung ist nicht bewertbar, beispielsweise weil das Taxon in der alten Gesamtliste nicht enthalten oder nicht bewertet war (inkl. ⬧ → ⬧)
Kommentar zur Taxonomie
Bei den in der letzten Roten Liste als verschiedene Arten geführten Formen Aquatische (A. amphibius) und Terrestrische Schermaus (A. scherman) handelt es sich nach neueren genetischen Untersuchungen doch um eine Art (Kryštufek et al. 2014). A. scherman wird damit genauso wie der früher verwendete Name A. terrestris als Synonym von A. amphibius angesehen (Wilson et al. 2017).
Kommentar zur Gefährdung
In der letzten Fassung der Roten Liste wurde die Aquatische Schermaus in die Kategorie „Vorwarnliste“ und die Terrestrische Schermaus in die Kategorie „Ungefährdet“ eingestuft.
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle
Meinig, H.; Boye, P.; Dähne, M.; Hutterer, R. & Lang, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S.
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