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Wissenschaftlicher Name
Lissotriton vulgaris (Linnaeus, 1758)
Synonyme bzw. Name in der vorherigen Roten Liste
Triturus vulgaris (Linnaeus, 1758)
Deutscher Name
Teichmolch
Organismengruppe
Amphibien
Rote-Liste-Kategorie
Ungefährdet
Verantwortlichkeit Deutschlands
Allgemeine Verantwortlichkeit
Aktuelle Bestandssituation
häufig
Langfristiger Bestandstrend
mäßiger Rückgang
Kurzfristiger Bestandstrend
mäßige Abnahme
Vorherige Rote-Liste-Kategorie
Ungefährdet
Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Kategorie unverändert
Kommentar zur Taxonomie
Der Teichmolch wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Lissotriton zugeordnet. Zuvor wurde der Name Triturus vulgaris (Linnaeus, 1758) genutzt.
Kommentar zur Gefährdung
Der Teichmolch kommt in allen Bundesländern autochthon vor (Nöllert et al. 2013). Ein großer Teil der seit dem Jahr 2000 nicht wieder bestätigten Altnachweise in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist vermutlich auf Erfassungsdefizite zurückzuführen. Erfassungslücken und natürliche Areallücken prägen auch das aktuelle Verbreitungsbild in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Bei Kartierungs- und Artenhilfsmaßnahmen werden die Vorkommen des Teichmolchs wenig berücksichtigt. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt für Deutschland 54,5 % und liegt damit im oberen Bereich der Kriterienklasse „häufig“. Eine größere reale Rasterfrequenz wird zwar vermutet, spiegelt sich jedoch nicht in der Kriterienklasse wider, da gesicherte Kenntnisse bislang fehlen. Der mäßige langfristige Rückgang lässt sich indirekt mit dem Rückgang und der mangelnden Vernetzung geeigneter Reproduktionsgewässer und Landlebensräume in der Offenlandschaft erklären. Betrachtet man jedoch nur die letzten 20 Jahre, ist der Bestandstrend gebietsweise als stabil zu beschreiben. In diesem Zeitraum profitierte der Teichmolch von zahlreichen Artenhilfsmaßnahmen für andere Amphibienarten. Dagegen ist ein Schrumpfen der Bestände in Altvorkommen nicht zu übersehen. Insgesamt ergibt sich die aktuelle Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Aufgrund des besseren Kenntnisstandes zur Verbreitung und zur Populationsentwicklung wird die aktuelle Bestandssituation nicht mehr als „sehr häufig“ sondern als „häufig“ beurteilt und der kurzfristige Bestandstrend von „Abnahme mäßig oder im Ausmaß unbekannt“ zu „mäßige Abnahme“ präzisiert. Der Teichmolch ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Der anhaltende Verlust temporärer, flacher Gewässer infolge von Melioration, Verfüllung und Sukzession, die Ansiedlung von Fischen sowie negative physikalische und chemische Veränderungen der Wasserqualität durch die urbane Nutzung beeinträchtigen das Reproduktionspotenzial von Teichmolchpopulationen (Große et al. 2013); die Vielfalt terrestrischer Lebensräume nimmt durch fortschreitende Überbauung und Bodenversiegelungen ab, wodurch Wanderkorridore zerschnitten, die Nahrungsbasis in Sommerlebensräumen verringert sowie potenzielle Überwinterungsquartiere beeinträchtigt oder zerstört werden; die Intensivlandwirtschaft verhindert dauerhaft die großflächige Wiederbesiedlung ländlicher Räume (Berger et al. 2011).
Weitere Kommentare
Teichmolchpopulationen profitieren von vielfältigen Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der autochthonen Amphibienfauna. Bei der Anlage neuer Gewässer sollte die Ausbildung besonnter und durch Submersvegetation strukturierter, breiter Flachwasserzonen gewährleistet sein. Die Dauer der Wasserführung muss mindestens der Dauer der Larvalphase (3 Monate) entsprechen. Teichmolchgewässer sind im Idealfall fischfrei. Die Neuanlage terrestrischer Lebensräume muss das Migrationspotenzial des Teichmolchs berücksichtigen. Moderate Waldbewirtschaftung (lichte Bestände mit liegendem Totholz, strukturreiche Saumhabitate) sowie die Erhaltung und Neuanlage von Feldhecken, Wald- und Gebüschinseln in der Agrarlandschaft dienen der Erhaltung und Vernetzung entsprechender Lebensräume. Teichmolche können sich in nahezu allen urbanen Gewässern und ihrem dazugehörigen Umland dauerhaft ansiedeln (Dorf- und Parkteiche, Gartenteiche, Feuerlöschteiche in Gewerbegebieten, Entwässerungsgräben entlang von Verkehrstrassen, Regenrückhaltebecken). Dabei sollte nicht übersehen werden, dass gerade in den letztgenannten künstlichen Wasseransammlungen die Gefahr des Eintrages von schädlichen Verunreinigungen und Giften sehr groß ist. Das kann schlagartig zum Erlöschen der dortigen Vorkommen führen. Ein Überleben ist nur möglich, wenn die Ansprüche der Art bei der Anlage und Pflege dieser potenziellen Lebensräume berücksichtigt werden.
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle

Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (4): 86 S.