Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Kategorie unverändert
Kommentar zur Gefährdung
A. atrum (Abb.: siehe Publikation für Abbildungsnummer) weist aktuell vor allem im Nordostdeutschen Tiefland in mehreren Gebieten noch stabile Teilbestände auf, in denen die erforderliche Pflege gewährleistet ist und die teilweise als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Dazu gehören z.B. Teilgebiete der Annaburger Heide im Dreiländereck Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt.
Arealrand
Nordwestlich
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle
Wolff, D. & Kästner, T. (2025): Rote Liste und Gesamtartenliste der Raubfliegen (Diptera: Asilidae) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (10): 82 S.
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