Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Kategorie unverändert
Kommentar zur Gefährdung
Die Feldmaus ist immer noch die häufigste Kleinsäugerart mitteleuropäischer Offenlandbiotope. Ab ca. 1970 sind jedoch drastische Bestandsrückgänge zu verzeichnen. Die Art entwickelt in Nordwestdeutschland keine Gradationen mehr (z. B. Pelz 1996) (mit wenigen Ausnahmen, z. B. 2007). Große Anteile landwirtschaftlicher Produktionsflächen sind durch die Bewirtschaftungsweise nicht mehr besiedelbar, die Art ist häufig nur noch in Saumstrukturen zu finden (z. B. Boye 2003), was auch zu Auswirkungen auf die Nahrungsverfügbarkeit für Beutegreifer geführt hat. So lassen sich die Auswirkungen des Wegfalls der EU-Bracheverordnung im Jahr 2008 auf die Schleiereule (Tyto alba), einer Feldmaus-Spezialistin (z. B. Bauer et al. 2005), durch Verringerung der Nahrungsgrundlage indirekt über den deutlich zurückgehenden Bruterfolg nachvollziehen (z. B. Arbeitsgemeinschaft Schleiereulenschutz im Altkreis Minden 2004–2019). Bei fortgesetzter Verschlechterung der Situation durch weitere Intensivierungen landwirtschaftlicher Produktionsmethoden ist es nicht auszuschließen, dass auch M. arvalis zukünftig deutschlandweit einer Gefährdungskategorie zugerechnet werden muss. In Hamburg wird die Feldmaus in der aktuellen Roten Liste (Schäfers et al. 2016) bereits in die Kategorie „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ eingestuft.
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle
Meinig, H.; Boye, P.; Dähne, M.; Hutterer, R. & Lang, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S.
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