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Wissenschaftlicher Name
Salamandra atra Laurenti, 1768
Deutscher Name
Alpensalamander
Organismengruppe
Amphibien
Rote-Liste-Kategorie
Ungefährdet
Verantwortlichkeit Deutschlands
Allgemeine Verantwortlichkeit
Aktuelle Bestandssituation
sehr selten
Langfristiger Bestandstrend
stabil
Kurzfristiger Bestandstrend
stabil
Vorherige Rote-Liste-Kategorie
Ungefährdet
Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Kategorie unverändert
Kommentar zur Gefährdung
In Deutschland kommt der Alpensalamander als alpine Art nur in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg vor. Er besiedelt den gesamten deutschen Alpenraum von den Berchtesgadener Alpen im Osten bis zu den Allgäuer Alpen im Westen (Guex & Grossenbacher 2004, Maletzky & Kuhn 2019). In der Adelegg im Grenzbereich von Bayern und Baden-Württemberg und den Iller-Vorbergen in Bayern sind auch Wälder im Alpenvorland besiedelt (Fritz & Sowig 2007). Ein isoliertes Vorkommen befindet sich in einer Schlucht der Lechvorberge. Die Höhenverbreitung reicht von ca. 700 m bis 2.100 m ü. NHN, wobei der tiefste bekannte Nachweis auf 590 m ü. NHN liegt. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 0,98 % und liegt damit in der Kriterienklasse „sehr selten“. Die seit dem Jahr 2000 nicht wieder bestätigten älteren Nachweise sind wahrscheinlich auf Erfassungsdefizite zurückzuführen. Auch unter Berücksichtigung der unzureichenden Erfassung in den Alpen ändert sich die Kriterienklasse jedoch nicht. Der langfristige Bestandstrend ist stabil. Das Gros der Vorkommen liegt in den Alpen, die Bestände dort sind nicht rückläufig. Nur in einem kleinen Teil der Vorkommen im äußersten Südwesten des Voralpinen Moor- und Hügellandes und der Adelegg ist von Rückgängen durch Umwandlung vieler Wälder in Fichtenbestände auszugehen. Dies hat jedoch insgesamt keine Auswirkungen auf den langfristigen Bestandstrend. Zum kurzfristigen Bestandstrend gibt es nur wenige belastbare Daten. Eine Überprüfung der außeralpinen Verbreitung ergab für Bayern ab 2000 eine Bestätigung von 7 der 9 TK25-Q sowie Neunachweise in 10 TK25-Q. In Baden-Württemberg ist zwar kein Rückgang belegt, jedoch auch nicht auszuschließen. Das FFH-Monitoring in der kontinentalen Region ergab zwar Rückgänge der Individuenzahlen, erlaubt aber auf der Basis von nur zwei Erhebungsdurchgängen noch keine Rückschlüsse auf Bestandsveränderungen. Um mehr über die Bestandsentwicklung zu erfahren, sollte das FFH-Monitoring unbedingt weitergeführt und auch die alpinen Vorkommen in ein Monitoring einbezogen werden. Bei den nicht mehr belegten Quadranten im Alpenraum ist von Erfassungsdefiziten auszugehen. Insgesamt wird der kurzfristige Bestandstrend noch als stabil eingestuft. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Die Kriterien und die Gesamteinstufung sind seit der letzten Roten Liste unverändert geblieben. Obwohl der kurzfristige Bestandstrend als stabil eingestuft wird, sind die Vorkommen des Alpensalamanders vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Habitatverluste durch den Neubau von Forststraßen, Skipisten und Beschneiungsanlagen; Individuenverluste auf Forststraßen und Almwegen durch Kraftfahrzeuge und Radfahrer; Umwandlung von Bergmischwäldern in Fichtenbestände; Entnahme von Totholz; der Klimawandel könnte die Lebensbedingungen durch Trockenheit und extreme Niederschläge vor allem in den tieferen Lagen des Verbreitungsgebietes verschlechtern.
Weitere Kommentare
Der Alpensalamander kann aktiv nur sehr bedingt gefördert werden, entscheidend ist der Schutz seines Lebensraumes. Geeignete Maßnahmen hierfür sind: Vermeidung von Eingriffen mit Flächeninanspruchnahme und/oder Zerschneidungswirkung; Erhaltung intakter Berg- und Schluchtwälder; Belassen von Totholz im Wald.
Arealrand
Nördlich
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle

Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (4): 86 S.