Kein Nachweis, nicht gelistet ohne es ausdrücklich auszuschließen oder kein etabliertes Vorkommen nachgewiesen (auch nicht unter einem anderen Namen).
Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Die Kategorieänderung ist nicht bewertbar, beispielsweise weil das Taxon in der alten Gesamtliste nicht enthalten oder nicht bewertet war (inkl. ⬧ → ⬧)
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Eine Literaturmeldung für L. immaculatus aus Deutschland lag bereits von E. O. Engel aus den Jahren 1928 bis 1930 vor. Eine sichere Bestätigung auf der Basis von männlichen (historischen und aktuellen) Belegexemplaren von Kiesbänken in Bachtälern der deutschen Alpen erfolgte jedoch erst durch die Arbeiten von Wolff (2020) und Wolff et al. (2021). Die Art wurde deshalb erst in der vorliegenden Fassung der Roten Liste einer Gefährdungsanalyse unterzogen.
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle
Wolff, D. & Kästner, T. (2025): Rote Liste und Gesamtartenliste der Raubfliegen (Diptera: Asilidae) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (10): 82 S.
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