Der Kleine Wasserfrosch ist Lurch des Jahres 2023

Er ist selten und wenig erforscht: Der Kleine Wasserfrosch. Um auf die gefährdete Art und die Forschungsdefizite aufmerksam zu machen, hat die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT e. V.) ihn zum Lurch des Jahres 2023 gewählt. Die Rote Liste verzeichnet für den Kleinen Wasserfrosch eine „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“. Er ist unsere Art des Monats Januar.

Zum Verwechseln ähnlich

Mit nur 4,5 – 7,5 cm ist der Kleine Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) die kleinste von drei in Deutschland heimischen Wasserfrosch-Arten. Der streng geschützte, seltene kleine Lurch sieht seinem häufig vorkommenden Verwandten, dem Teichfrosch (Pelophylax esculentus), zum Verwechseln ähnlich. Die meist grünen, oft aber auch bräunlich und schwarz gefleckten Amphibien besiedeln die Uferzonen heimischer Gewässer. Zwischen den beiden Arten zu unterscheiden, gelingt selbst Fachleuten nicht immer. Die aktuelle Bestandssituation des Kleinen Wasserfrosches ist aufgrund fehlender Daten und Verwechslungen nur schwer einschätzbar. Nach Auswertung der TK 25-Q Rasterdaten wurde er als bundesweit "selten" eingestuft.

Für den Kleinen Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) verzeichnet die Rote Liste der Amphibien Deutschlands eine „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“. Foto: Burkhard Thiesmeier

Für den Kleinen Wasserfrosch verzeichnet die Rote Liste der Amphibien Deutschlands eine „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“.

Foto: Burkhard Thiesmeier

Beim langfristigen Bestandstrend gehen die Rote-Liste-Experten und -Expertinnen von einem Rückgang unbekannten Ausmaßes aus: Für die Art typische Laichgewässer (kleinere, pflanzenreiche, schwach saure bis saure, oligotrophe bis mesotrophe Gewässer mit moorigem Einzugsbereich) gingen insbesondere seit den 1960er Jahren massiv verloren. Lokale Populationsabnahmen sprechen dafür, dass auch der kurzfristige Bestandstrend bundesweit negativ ist, das genaue Ausmaß der Abnahme ist jedoch nicht bekannt.

In der aktuellen Roten Liste der Amphibien Deutschlands wird der Kleine Wasserfrosch daher in der Kategorie „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ geführt.

Besondere Verantwortung für den weltweiten Erhalt der Art

Der Kleine Wasserfrosch kommt in allen Bundesländern vor, seine Verbreitungsschwerpunkte liegen in Mittel- und Süddeutschland. In weiten Teilen Nordwestdeutschlands ist er nicht zu finden. Er bevorzugt besonnte, vegetationsreiche und zugleich nährstoffarme Moorgewässer, Weiher, Sümpfe oder Gräben.

Seine Vorkommen in Deutschland repräsentieren mehr als 10 % der weltweiten Population, so dass Deutschland in hohem Maße für die Erhaltung der Art verantwortlich ist.

Verlandungsmoor bei Rheinsberg, Brandenburg, als Lebensraum des Kleinen Wasserfroschs. Foto: Marcela Plötner

Verlandungsmoor bei Rheinsberg, Brandenburg, als Lebensraum des Kleinen Wasserfroschs.

Foto: Marcela Plötner

Der Kleine Wasserfrosch ist vor allem durch den Verlust und die Verschmutzung seiner Laich- und Wohngewässer gefährdet sowie durch deren Nutzungsänderung (z.B. Fischbesatz oder Umwandlung in Fischteiche). Gewässerverluste sind auf Meliorations- und Baumaßnahmen sowie beschleunigte Sukzession bis zur Verlandung infolge hoher Nährstoffeinträge zurückzuführen, in jüngerer Zeit auch infolge des Klimawandels. In intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten dürfte der Einsatz von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln zum Rückgang der Art beitragen. Negative Effekte hat zudem die Umwandlung von artenreichen Wiesen in strukturarmes Grün- oder Ackerland.

Rückzugsräume findet der Kleine Wasserfrosch noch in Niedermooren oder fischfreien Gewässern im extensiv genutzten, feuchten Gras- und Offenland. Am heimischen Gartenteich hingegen sucht man den Kleinen Wasserfrosch meist vergebens.

Diese Schutzmaßnahmen können dem Kleinen Wasserfrosch helfen

Die Autoren und Autorinnen der Roten Liste nennen den konsequenten Schutz der Laich- und Wohngewässer als wichtigste Maßnahme zum Erhalt der Art. Sie empfehlen, alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Wasserbilanz zu nutzen. Keinesfalls dürften die Gewässer über mehrere Jahre vollständig austrocknen; Verlandungstendenzen sind durch gezielte Maßnahmen, wie Anstauen der Gewässer, Entschlammung und Entlandung, entgegenzuwirken. Die Besonnung der Laichplätze sollte insbesondere bei kleineren Gewässern in Wäldern verbessert werden. Bei Anlage neuer Kleingewässer sollen die artspezifischen Habitatansprüche berücksichtigt werden.

Die Einrichtung von Pufferzonen um die Gewässer, in denen keinerlei Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln erfolgen darf, und die Umwandlung von Äckern in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Grünland tragen zur Verbesserung der Qualität der terrestrischen Lebensräume bei. Generell sollten Landlebensräume, die unmittelbar an Laichgewässer grenzen, nur extensiv bewirtschaftet werden. In Agrarlandschaften sollten Wanderkorridore (Weg- und Ackerrandstreifen, Gräben, Hecken) zwischen Gewässern und Wäldern (Überwinterungsgebieten) gefördert werden.

Quellen und weitere Informationen

Paar des Kleinen Wasserfroschs, Männchen auf dem Rücken des Weibchens. Foto: Benny Trapp

Paar des Kleinen Wasserfroschs, Männchen auf dem Rücken des Weibchens.

Foto: Benny Trapp

Kleiner Wasserfrosch

(Pelophylax lessonae)

Rote-Liste-Kategorie: Gefährdung unbekannten Ausmaßes