Erstellung und Methodik

Die vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Roten Listen werden seit 2006 nach einer einheitlichen Methodik erstellt. Der Erstellungsprozess ist in mehrere Abschnitte unterteilt.

Der Erstellungsprozess

Schritt 1: Die taxonomische Checkliste

Für jede zu bearbeitende Organismengruppe wird zunächst eine Checkliste der in Deutschland nachgewiesenen Arten und Unterarten zusammengestellt. Außerdem wird vermerkt, welche von ihnen in Deutschland einheimisch sind und welche erst vom Menschen hierher verschleppt wurden („Neobiota“). Die Autorinnen und Autoren der jeweiligen Roten Liste entscheiden, ob sie eine Gefährdungsanalyse (siehe Schritt 3) auch für die Neobiota vornehmen wollen. Gesondert gekennzeichnet werden außerdem diejenigen Arten, die in Deutschland erst unbeständig vorkommen und noch nicht etabliert sind.

Schritt 2: Die Datensammlung

Zusätzlich zur Erstellung oder Aktualisierung der taxonomischen Checkliste sammeln die Autoren und Autorinnen einer Roten Liste alle verfügbaren Bestandsdaten. Sofern dies für länger zurückliegende Zeiträume bereits im Rahmen vorheriger Fassungen umfangreich geschehen ist, kann sich die Datensuche und -akquise auf den Zeitabschnitt seit der letzten Aktualisierung konzentrieren. Relevante Daten können beispielsweise bei den Naturschutzbehörden der Länder, bei Fachgesellschaften, Naturkundemuseen, regionalen Kartierungsprojekten, Planungsbüros oder bei forschenden Einzelpersonen vorliegen. Weitere Erkenntnisse ergeben sich aus der Auswertung von Einzelveröffentlichungen, Museumssammlungen oder durch die gezielte Nachsuche an früheren Fundorten. Es stehen vielfach auch Nachweisdaten aus Citizen-Science-Projekten zur Verfügung, die nach Prüfung und erfolgter Bestätigung durch Expertinnen und Experten in die Datensammlung eingehen.

Schritt 3: Die Gefährdungsanalyse

Für die Gefährdungsanalyse werden die Informationen, die zur aktuellen Bestandssituation und zu den beiden Bestandstrends jeder einheimischen Art vorliegen, in folgenden Rote-Liste-Kriterien abgebildet:

1) Aktuelle Bestandssituation
2) Langfristiger Bestandstrend
3) Kurzfristiger Bestandstrend
4) Risiko/stabile Teilbestände (früher: Risikofaktoren und Sonderfälle)

Die Informationen oder Einschätzungen zu den drei ersten Rote-Liste-Kriterien werden in Skalen mit vorgegebenen Rote-Liste-Kriterienklassen eingeordnet. Mit dem vierten Rote-Liste-Kriterium wird die Wirkung von Risikofaktoren und stabilen Beständen erfasst. Die Gefährdungsanalyse wird durch erfahrene Expertinnen und Experten vorgenommen.

Aktuelle Bestandssituation

Die aktuelle Bestandssituation soll den Umfang der heute in Deutschland etablierten Populationen einer Art abschätzen. Je nach Datenlage werden Beobachtungen aus den vergangenen 10 bis maximal 25 Jahren betrachtet. Für schwierig nachweisbare Arten sind indirekte Ableitungen möglich. Für die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation wird jede Art in eine von acht Kriterienklassen (sehr häufig, häufig, mäßig häufig, selten, sehr selten, extrem selten, ausgestorben oder verschollen, unbekannt) eingeordnet.

Langfristiger Bestandstrend

Der langfristige Bestandstrend beschreibt die Entwicklung z. B. während der vergangenen 50 bis 150 Jahre. Bei der Betrachtung von 100 Jahren werden also die heutigen Bestandsgrößen mit denen um 1920 verglichen. Die Veränderungen werden in einer Skala von sieben Kriterienklassen (sehr starker Rückgang, starker Rückgang, mäßiger Rückgang, Rückgang im Ausmaß unbekannt, stabil, deutliche Zunahme, Daten ungenügend) eingeordnet.

Kurzfristiger Bestandstrend

Der kurzfristige Bestandstrend gibt die möglichen Veränderungen während der vergangenen 10 bis 25 Jahre wieder – ein Zeitraum, der von vielen Experten und Expertinnen aus persönlicher Anschauung beurteilt werden kann. So lassen sich aktuelle Tendenzen genauer berücksichtigen. Auch die zum kurzfristigen Bestandstrend vorliegenden Informationen werden in Klassen eingeordnet, die denen des langfristigen Trends entsprechen. So lassen sich aktuelle Tendenzen genauer berücksichtigen. Auch die zum kurzfristigen Bestandstrend vorliegenden Informationen werden in Kriterienklassen eingeordnet (sehr starke Abnahme, starke Abnahme, mäßige Abnahme, Abnahme im Ausmaß unbekannt, stabil, deutliche Zunahme, Daten ungenügend). .

Risiko/stabile Teilbestände

Das Rote-Liste-Kriterium „Risiko/stabile Teilbestände“ verknüpft zwei Prognosen: Zum einen wird vorhergesagt, ob sich der kurzfristige Bestandstrend der vergangenen Jahre aufgrund besonderer Risiken in den nächsten zehn Jahren verschlechtern wird (beispielsweise von bisher „stabil“ hin zu „mäßiger Abnahme“). Zum anderen wird abgeschätzt, ob eine Art bei Fortbestehen der jetzigen Gefährdung in absehbarer Zeit aussterben wird oder ob ein Aussterben wegen der Existenz stabiler Teilbestände unwahrscheinlich ist.

Rote-Liste-Kategorien

Aus den vier eingeschätzten Rote-Liste-Kriterien wird anhand eines Einstufungsschemas die Rote-Liste-Kategorie ermittelt.

Rote Listen begnügen sich nicht mit der Bekanntgabe der Rote-Liste-Kategorie, sie dokumentieren auch die einzelnen Rote-Liste-Kriterienschätzungen. Dadurch wird der Einstufungsweg besser nachvollziehbar.

A

Zusatzangaben

Artspezifische Zusatzangaben erhöhen den Informationsgehalt der Roten Listen. Zur Prioritätensetzung im Artenschutz kann beispielsweise auch die Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung der Arten eingeschätzt werden.

Zusatzangaben

Der Informationsgehalt Roter Listen ist deutlich höher, wenn neben der reinen Gefährdungsanalyse artspezifische Zusatzinformationen mitgeteilt werden. Das können beispielsweise Hinweise auf die Abgrenzung einer Art gegenüber nah verwandten Arten, Nachweisprobleme oder eine mögliche Verwechslungsgefahr sein. Weiterhin sind spezifische Gefährdungsursachen oder die Abhängigkeit von bestimmten Umweltfaktoren mitteilenswert. Schließlich sollen Hinweise auf Verbreitungsgrenzen in Deutschland, Vorkommensschwerpunkte sowie auffällige Arealveränderungen erwähnt werden. Auch ein Vergleich mit der früheren Gefährdungseinstufung ist oft aufschlussreich.

Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung von Arten

Verantwortlichkeit Deutschlands

Für die Prioritätensetzung im Artenschutz besonders wichtig ist die Information, ob Deutschland für die Erhaltung von Arten in besonderem Maß verantwortlich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Art – weltweit betrachtet – ihren Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland hat oder gar ausschließlich hier vorkommt.

Für die Analyse der Verantwortlichkeit werden drei Kriterien eingeschätzt:

  1. Anteil am Weltbestand
    Anteil der im Bezugsraum einheimischen Populationen an der Weltpopulation (meist geschätzt über den Anteil am Weltareal)
  2. Lage im Areal
    Bedeutung der Populationen im Bezugsraum für den Genfluss innerhalb der Gesamtpopulation (meist geschätzt über die Position des Bezugsraumes im Areal)
  3. Weltweite Gefährdung

Die Kombination der Kriterien führt anhand eines Einstufungsschemas zu entsprechenden Verantwortlichkeitskategorien:

  • In besonders hohem Maße verantwortlich
  • In hohem Maße verantwortlich
  • In besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich
  • Allgemeine Verantwortlichkeit
  • Daten ungenügend, eventuell erhöhte Verantwortlichkeit zu vermuten
  • Nicht bewertet

Förderschwerpunkt „Verantwortungsarten“

Im „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ können Projekte speziell für den Schutz von sogenannten Verantwortungsarten gefördert werden. Informationen dazu sowie eine Übersicht über laufende Projekte sind beim Bundesamt für Naturschutz erhältlich.

Methodik

Die methodische Grundlage für die Erstellung der Roten Listen wurde für den Zyklus ab 2009 vom BfN in Abstimmung mit den Autor*innen der Roten Listen entwickelt und in NaBiV 70/1 veröffentlicht. Für den Zyklus ab 2020 sind zudem die Erweiterungen der Methodik gemäß Rote-Liste-Autorentagung 2016 (Bonn, 18./19.11.2016) und der Überarbeitung 2021 (redaktionelle Änderungen, 23.02.2021) verbindlich. Eine zusammenfassende Darstellung der aktuellen Methodik der Gefährdungsanalyse ist in Vorbereitung und soll in der laufenden Reihe veröffentlicht werden.