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Wissenschaftlicher Name
Pelobates fuscus (Laurenti, 1768)
Deutscher Name
Knoblauchkröte
Organismengruppe
Amphibien
Rote-Liste-Kategorie
Gefährdet
Verantwortlichkeit Deutschlands
Allgemeine Verantwortlichkeit
Aktuelle Bestandssituation
mäßig häufig
Langfristiger Bestandstrend
starker Rückgang
Kurzfristiger Bestandstrend
mäßige Abnahme
Vorherige Rote-Liste-Kategorie
Gefährdet
Kategorieänderung gegenüber der vorherigen Roten Liste
Kategorie unverändert
Kommentar zur Gefährdung
Die Knoblauchkröte ist kontinental-osteuropäisch verbreitet und besiedelt ganz Deutschland autochthon. In Deutschland erreicht die Art ihre westliche Arealgrenze (Sillero et al. 2014). Die Vorkommen beschränken sich hier auf wärmebegünstigte Lagen des Tieflandes (z. B. Oberrheingraben, Teile Bayerns und die Sanderlandschaften Niedersachsens/Schleswig-Holsteins). Im Saarland ist sie ausgestorben. Die östlichen Bundesländer werden dagegen unter Aussparung der Mittelgebirge nahezu flächig besiedelt (Nöllert & Günther 1996). Große Populationen baut die Art in extensiv genutzten Kulturlandschaften mit grabbaren Böden und Sonderstandorten (Kiesgruben und militärische Übungsplätze) auf. Aufgrund der versteckten Lebensweise und der schlechten Erfassbarkeit muss die Kenntnis zur tatsächlichen Verbreitung und Häufigkeit der Art als weniger gut bezeichnet werden. Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 19,71 %, daraus ergibt sich die Kriterienklasse „mäßig häufig“. Während die Art in den meisten regionalen Roten Listen der westlichen Bundesländer als „Stark gefährdet“ gelistet wird, wird sie in den regionalen Roten Listen der östlichen Bundesländer als „Gefährdet“ bzw. als Art der „Vorwarnliste“ eingestuft. Im langfristigen Bestandstrend zeigt die Art einen starken Rückgang, der sich indirekt aus dem Rückgang von Kleingewässern, der Nutzungsänderung des Gewässer-Umfeldes und einer zunehmenden Eutrophierung der Landschaft ableiten lässt. In besonderem Maße negativ wirkt die Nutzungsintensivierung landwirtschaftlicher Flächen. Am Arealrand verinseln die Einzelpopulationen zunehmend und werden vielfach auf eine sehr niedrige Populationsgröße zurückgedrängt. Die derzeitige Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung gefährdet die Art im Sommer- und im Winterhabitat; beim kurzfristigen Bestandstrend muss deshalb mindestens von einer mäßigen Abnahme ausgegangen werden. Insgesamt ergibt sich für die Knoblauchkröte die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“. Trotz der Präzisierung des kurzfristigen Bestandstrends von einer im Ausmaß unbekannten Abnahme zu einer mäßigen Abnahme ergibt sich keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie. Die Knoblauchkröte ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Verlust und Entwertung von Kleingewässern, z. B. aufgrund von Sukzession, die durch Eutrophierung beschleunigt wird; Änderung der Hydrologie, z. B. durch Absenkung des oberflächennahen Grundwasserstandes, aber auch zunehmende Austrocknungstendenzen (v. a. in Sölle-Landschaften); wegen der langen Larvalphase ist die Art gegenüber solchen Änderungen besonders empfindlich; Aufgabe extensiver Landnutzungsformen, z. B. beim Kartoffelanbau, aber auch in Teichwirtschaften; Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in die Laichgewässer; Besatz von Gewässern mit Fischen; Beseitigung von Überwinterungsplätzen im Umfeld von Gewässern; Zerschneidung von Landlebensräumen (zunehmende Isolierung) und Verluste von Individuen durch Straßenverkehr; Verluste von Habitaten auf Agrarflächen durch intensive Bearbeitung und Anwendung von Agrochemikalien.
Weitere Kommentare
Die Knoblauchkröte ist abhängig von einem Komplex naturnaher Gewässer mit angrenzendem Offenland und grabbaren Substraten. Die Art profitiert von einer kleinteiligen extensiven landwirtschaftlichen Nutzung (Kartoffelanbau, Sommergetreide). Auf Sonderstandorten (Abbaugruben und militärische Übungsplätze) hat die ungeregelte Nutzung ständig geeignete Habitatmosaike geschaffen. Aktuell sind diese beiden bedeutenden Lebensräume von einer Nutzungsintensivierung bzw. -aufgabe betroffen. Gleiches gilt für die Nutzung von Teichwirtschaften als einem Schwerpunkt-Lebensraum in den östlichen Bundesländern. In durch Deiche eingefassten ehemaligen Auenlandschaften sind das weitere Zulassen und die Förderung des Qualmwassereinflusses von Bedeutung (Große & Seyring 2015). Für den Erhalt von überlebensfähigen Populationen ist eine hinreichende Größe solcher Landschaftsausschnitte Grundvoraussetzung. Auf Teilhabitate bezogene oder zu kleinräumig ausgerichtete Schutzkonzepte schaffen der Art meist keinen dauerhaften Gesamtlebensraum. Zur Herstellung eines Biotopverbundes sind Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Revitalisierung der Habitate aufzulegen. Geeignet wäre z. B. eine großflächige extensive Beweidung bzw. eine Rückkehr zu einer extensiven und von Brachen durchsetzten Landwirtschaft. Amphibienleitsysteme an Straßen sollten die Durchgängigkeit der Landschaft unterstützen. Im Bereich der Laichgewässer sollte auf Dünger und Pestizide und in den Gewässern selbst auf Fischbesatz verzichtet werden.
Arealrand
Westlich
Einbürgerungsstatus
Indigene oder Archäobiota
Quelle

Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (4): 86 S.