Fast die Hälfte der Farn- und Blütenpflanzen-Arten in Schleswig-Holstein sind bestandsgefährdet oder bereits ausgestorben. Die neue Rote Liste verzeichnet aber auch einige Verbesserungen in der Gefährdungssituation sowie die Wiederentdeckung verschollener Arten.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein hat am 21. Juli 2021 eine Neuausgabe der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen vorgelegt. Darin wurden 1.545 in Schleswig-Holstein etablierte Arten bewertet: Etwa 7 Prozent der Arten sind ausgestorben, 16 Prozent vom Aussterben bedroht (z.B. Arnika, Mond-Rautenfarn, Kreuzblümchen), 11 Prozent stark gefährdet und 10 Prozent gefährdet.
Laut LLUR hat sich die Gefährdungssituation bei 9 Sippen verbessert. Dies betrifft Arten, die sich leicht ausgebreitet haben, wie Hunds-Kerbel, Braunes Zypergras, die Wilde Tulpe, das Aufrechte Glaskraut und die Strand-Platterbse. Erfreulich ist die Wiederentdeckung von 20 bisher als verschollen geltender Arten, darunter Strand-Zaunwinde, Heide-Segge, Dorniger Schildfarn und Finkensame. Dem gegenüber steht eine Verschlechterung bei mehr als 200 Arten, so dass sich eine deutlich negative Gesamtbilanz ergibt.
Als Hauptgefährdungsursachen für die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins nennt das LLUR Nährstoffüberschuss, Nutzungsintensivierung, Flächenversiegelung, Entwässerung, Ausbreitungslimitierung durch Isolation sowie den Klimawandel. Dementsprechend sind insbesondere die Artengemeinschaften der Heiden und Borstgrasrasen, der Feuchtheiden und feuchten Dünentäler, des arten- und strukturreichen Dauergrünlandes, der Niedermoore, der Wälder, der Ackerbegleitvegetation sowie der ohnehin seltenen kalk- und basenreichen Magerrasen des Landes von starken Rückgängen betroffen.
Autorin der neuen Roten Liste ist Dr. Katrin Romahn. Die Liste baut auf den Meldungen der Pflanzenexpertinnen und -experten in Schleswig-Holstein auf, die über Jahrzehnte von der AG Geobotanik zusammengetragen wurden und von der Autorin nach bundesweit einheitlichen Kriterien ausgewertet wurden. Ohne die ehrenamtlich erhobenen Daten wäre die Erstellung der Roten Liste nicht möglich gewesen.
Weitere Informationen:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein: Pressemitteilung mit Links zum Download der Roten Liste